Meinung von Christoph Hilber, P-CONNECT
«Wiedereinstellung nach Kündigung – unbedingt! Unabhängig ob Mitarbeitende gekündigt haben oder gekündigt wurden. Mit zwei Vorbehalten.»
Der Vorbehalt 1: Wenn Mitarbeitenden aus schwerwiegenden Gründen gekündigt wurde, stellt sich diese Frage für beide Parteien wohl nicht.
Die Fans: Wer aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt wurde, hat sich beim Arbeitgeber und in seiner Funktion wohl gefühlt. Wer sich mit Arbeitgeber und Branche identifiziert, entwickelt oft eine Art positive DNA, welche zu hoher Identifikation führt. Das fliegende Personal einer Airline ist ein gutes Beispiel dafür. Wiedereinstellung sicherlich ja.
Die Rückkehrer mit Erfahrungsschub: Erfolgreiche Menschen möchten sich weiterentwickeln. Lebenslang in derselben Firma zu arbeiten, ist nicht schlecht, aber die Sicht wird unausweichlich einseitig. Wer andere Branchen, Firmen, Märkte, Kulturen etc. persönlich erlebt, denkt automatisch offener, kreativer und toleranter. Firmen tun sich gut daran, «externe» Mitarbeiterentwicklungen positiv zu betrachten und Rückkehrende mit Neugierde zu empfangen.
Die positiven Enttäuschten: Oft kündigen Mitarbeitende nicht ganz freiwillig. In meiner Tätigkeit erlebe ich ‘Chemie’ oder Mobbing – meist nach Reorganisationen – häufig als Kündigungsgrund. Werden positive Veränderungen wahrgenommen, bewirbt sich dieser Typus gerne wieder. Sie sind Fans.
Der Vorbehalt 2: Die Kultur im Umgang mit Mitarbeitenden ganz allgemein ist Voraussetzung, dass sich die Option ‘Wiedereinstellung’ überhaupt bietet. Im Fall einer Kündigung wird diese Kultur auf die Probe gestellt. Unabhängig von den Umständen: Wer Gekündigte bei der Neuorientierung unterstützt oder freiwillig Kündigende positiv und ohne ‘bad feelings’ verabschiedet, lebt eine positive Kultur – ein Muss für eine Rückkehr.
Übrigens: Als Personalberater betrachte ich eine Wiederanstellung als bessere Referenz als jedes Arbeitszeugnis. Und im Rahmen des aktuellen Arbeitskräftemangels ist Wiederanstellung ja/nein wohl sowieso keine grosse Frage.