Den Jungen gehört die Zukunft. Da ist was dran, denn Junge denken meist anders als Ältere: optimistischer, zukunftsgerichtet, risikofreudiger. Als älterer Mensch verliert man diese Sicht auf die Dinge. Die Vergangenheit verdrängt die Zukunft und die Bilanz die Erfolgsrechnung.
Nun gut, ältere Menschen sind erfahren und wenn sie es gut machen sogar weise. Ein Unternehmen braucht beides. Es braucht den Drang, Neues zu schaffen, und es braucht die Erfahrung, dabei die grössten Fallen zu vermeiden. Warum also soll es nicht für beides Platz haben im Unternehmen? Warum braucht es eine Altersbeschränkung?
Es wäre schön, wenn sich die erfahrenen Manager freiwillig darauf beschränken würden, dem Unternehmen ihre «Weisheit» zur Verfügung zu stellen, beispielsweise als Berater, Coach oder in einem Beirat. Sie tun es aber nicht. Wer es an die Schalthebel der Macht geschafft hat, ist mit einem starken Ego ausgestattet. Solche Menschen tun sich schwer, sich auf das Altenteil zurückzuziehen. Sie brauchen einen «Schupf».
Nun könnte man sagen, die Eigentümer – sprich Aktionäre – lösen das schon, wenn es ihnen wichtig wäre. Bei Publikumsgesellschaften hat der Verwaltungsrat jedoch eine dominierende Stellung gegenüber der anonymen Masse aus eher kurzfris-tig denkenden Aktionären. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung bilden einen geschlossenen Kreis, eine Zunft sozusagen, in der es für Jüngere (und Frauen) nur wenig Platz hat.
Eine Altersbeschränkung für Verwaltungsräte und GL-Mitglieder von Publikumsgesellschaften (bei privaten KMU braucht es das nicht) würde das ändern. Und zwar nachhaltig. Wer weiss, dass er mit 65 Jahren aufhören muss, denkt anders. Er lässt früher los und schafft dadurch Raum. Es gibt ein Leben nach der Karriere. Auch ein berufliches. Weniger Arbeiten dafür qualitativ besser. Dazu eine Geschichte aus der Antike: Die römischen Priesterinnen, die Ves-talinnen, verbrachten die ersten zehn Jahre als Schülerinnen, die zweiten zehn Jahre waren sie Priesterinnen und die dritten zehn Jahre waren sie Lehrerinnen der jungen Vestalinnen. Das ist eine schöne Parabel für unsere Wissensgesellschaft, die davon lebt, dass Wissen auch weitergegeben wird.
Altersbeschränkungen gibt es übrigens schon und zwar in der öffentlichen Verwaltung. Dort ist selbst für Chefbeamte und höchste Richter mit 65 Jahren Schluss. Das funktioniert bestens und ich kenne niemanden, der sich nicht auf die aktive Pensionierung freut.